Die Schalter sind am Freitag, den 2. Juni, geschlossen.

Versicherbarkeit im Ausland

Sie sind Mitarbeiter eines ÖSHZ, Labors oder Krankenhauses und möchten herausfinden ob jemand eine ausländische Krankenversicherung hat.

Die HKIV kann diese Informationen im Ausland anfordern. Füllen Sie dazu das Formular "Antrag auf Versicherbarkeit im Ausland (pdf)" aus und übermitteln Sie es unserem Dienst Internationale Abkommen:

Fax: 02 504 66 64

Rue du Trône 30A, 1000 Brüssel

Lassen Sie auch das Formular "Wahl eines Versicherungsträgers (.pdf)" vom Betreffenden ausfüllen und schicken Sie es ebenfalls unserem Dienst Internationale Abkommen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die HKIV leitet den Antrag an die betreffende ausländische Einrichtung weiter. Auf Grund ihrer Antwort erteilt die HKIV Ihnen eine Antwort. Die HKIV informiert Sie dann schnellstens über die Ergebnisse Ihres Antrags.

Weitere informationen (.pdf)

Für welche Staaten?

  • Albanien
  • Algerien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • ​Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Die Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • ​die Schweiz
  • Serbien
  • Die Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Tunesien
  • die Türkei
  • Ungarn
  • Das Vereinigte Königreich
  • Zypern

 

Achtung! Anträge für andere Staaten werden eingestellt.